Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 28.04.2024)
Für alle Mietverträge der Firma INGOBOX GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Rahmen des Online-Buchungsprozesses wird ein Mietvertrag abgeschlossen.
1. Mietbeginn
Der Mietvertrag kann online, telefonisch oder nach vorheriger Besichtigung abgeschlossen werden.
Dazu muss sich zunächst auf der Website registriert und ein Konto mit den eigenen Daten erstellt werden.
Dieses Konto wird mit einem Passwort geschützt, welches der Mieter selbst bestimmt. Der Mieter ist für die sichere Verwahrung dieses Passworts, bzw. für alle Folgen einer bewussten Weitergabe oder einer unautorisierten Verwendung höchstselbst verantwortlich und nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass in diesem Fall der Vermieter von jeglicher Haftung entbunden ist. Der Mieter hat alle Änderungen seiner Daten zeitnah bekannt zu geben. Eine Anmietung von Lagerräumen / Lagerboxen setzt eine vorangegangene Anmeldung des Mieters auf dem Onlineportal des Vermieters entweder als Privat- oder als Geschäftskunde (vorsteuerabzugsberechtigt) voraus. Die Darstellung der Mietkonditionen auf der Website des Vermieters stellt noch kein Angebot des Vermieters auf Abschluss eines Mietvertrags dar. Erst durch das Bestätigen / Anklicken der jeweiligen Bedingungen gibt der Mieter ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Anmietung des von ihm zuvor ausgewählten Lagerabteils / Lagerbox ab. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter dem Mieter auf dessen, im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse, eine Buchungsbestätigung übermittelt.
Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern keine Kündigung erfolgt. Die Parteien haben die Möglichkeit, den Mietvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende in Textform (per E-Mail) oder – sofern verfügbar – über das Onlineportal zu kündigen.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.
a. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit ab Mietbeginn mit Zahlung der Kaution und des ersten Mietzinses zu überlassen.
b. Der Mieter erkennt den Zustand als Vertragsgemäß an. Bei Übernahme hat er das gemietete Abteil nochmals zu kontrollieren und Schäden oder Verunreinigungen dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, andernfalls ist von einem ordnungsgemäßen Zustand des Abteils auszugehen.
c. Die tatsächliche Mietfläche kann aufgrund der Raumbeschaffenheit bis zu 10% von der angegebenen Fläche abweichen. Ein Anspruch auf Mietzinsanpassung (Erhöhung / Reduzierung) entsteht erst bei einer Abweichung über 10% und wird bei Buchung automatisch berücksichtigt.
d. Dem Vermieter wird das Recht eingeräumt, dem Mieter aus wichtigem Grunde einen anderen gleichwertigen Lagerraum zuzuweisen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn zu Mietbeginn ein Vormieter das Lagerabteil nicht rechtzeitig oder mit Beschädigungen geräumt hat oder während der Mietdauer – bei Übernahme der Umlagerungskosten durch den Vermieter – das Lagerabteil aufgrund eines nicht vom Mieter zu vertretendem Schaden nur eingeschränkt nutzbar ist.
2. Nutzung / Einlagerung
a. Das Abteil ist von dem Mieter in einem sauberen und einwandfreien Zustand zu halten.
b. Veränderungen des Abteils, bauliche Arbeiten, Befestigungen an Boden, Wänden oder Decken dürfen nicht vorgenommen werden.
c. Das Abteil darf nur zu Lagerzwecken genutzt werden. Sonstige Tätigkeiten, insbesondere die Nutzung als Büro, Geschäftsadresse, Wohnraum sowie Tätigkeiten, die einer gewerblichen oder sonstigen behördlichen Zustimmung bedürfen, sind nicht gestattet und ist ein Grund zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung.
d. In dem Abteil dürfen nur trockene Gegenstände eingelagert werden. Generell ist die Lagerung von illegalen Gegenständen, Gegenständen deren Lagerung der behördlichen Genehmigung unterliegen und Gegenstände, welche die Gefährdung des Vermieters bzw. Dritter mit sich bringen könnten, verboten. Die Lagerung von Tieren und Pflanzen ist nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, das Abteil nur so zu nutzen, dass hieraus keine Gefahren und/oder Schäden für Rechtsgüter des Vermieters oder Dritter sowie keine Umweltschäden entstehen. Es ist ausdrücklich untersagt, feuer- und explosionsgefährliche, radioaktive, zur Selbstzündung geeignete (auch Lithium-Ionen-Akkus, E-Fahrzeuge), giftige, ätzende oder übelriechende Gegenstände (z.B. Lacke, Fisch) einzulagern. Die Einlagerung von illegalen Gegenständen, Waffen, Suchtstoffen, Produkte von artengeschützten Tieren, Abfallstoffen oder Sondermüll gleich welcher Art ist verboten. Ferner dürfen verderbliche Gegenstände sowie solche, die für Ungezieferbefall geeignet sind, nicht gelagert werden. Gegenstände, welche geneigt sind von Motten befallen zu werden (insbesondere Teppiche, Lodenmäntel, Matratzen) sind nur mit entsprechenden geschlossenen Mottenschutzfolien zu lagern. Die Einlagerung von Wertgegenständen wie Pelzen, Juwelen und Bargeld ist nicht gestattet. Ferner ist nicht gestattet die Lagerung von Teppichen über 1.000 Euro Einzelwert, keine Gobelin Teppiche, Gegenstände mit einem Alter über 100 Jahre. Sofern der Vermieter Kenntnis von solchen gelagerten Gegenständen erlangt, hat er das Recht diese zu entfernen.
e. Das Halten vor Liften, Eingängen ist auch vorübergehend nicht gestattet. Der Verkehrsfluss anderer Kunden muss jederzeit gewährleistet sein.
f. Der Mieter hat das Abteil und das Gebäude so zu nutzen, dass andere Mieter nicht gestört und beeinträchtigt werden. Dem Mieter ist es nicht gestattet, außerhalb des gemieteten Abteils – wie Gängen, Korridoren etc. Gegenstände – auch nur vorübergehend – abzustellen oder zu lagern. Die Fluchtwege sind stets freizuhalten.
g. Im Abteil und gesamten Gebäude gilt ein striktes Rauchverbot.
g. Löst der Mieter, eine ihn begleitende Person oder eine von ihm zum Zutritt autorisierte Person durch einen Fehlgebrauch oder in sonstiger Weise einen Fehlalarm aus, so ist der Mieter verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten zu tragen.
h. Nutzt ein Kunde einen kostenlosen Transportwagen dauerhaft und enthält diesen mehr als 12 Stunden anderen Kunden vor, so ist eine tägliche Nutzungsgebühr von € 20,- – maximal € 400,- zu entrichten.
Die Maximalgebühr fällt auch bei dauerhafter Entwendung und / oder Totalschaden an.
i. Für den Einsatz von Handwagen, Motorfahrzeugen, Hubwagen oder sonstiger Ausrüstung, die vom Vermieter zur Verfügung gestellt wird, trägt der Mieter das Schadenrisiko.
j. Das trockene und sichere Mietobjekt darf nur als Lagerraum (bei max. Bodenbelastung von 500 kg/qm) genutzt werden.
3. Untervermietung
Der Mieter ist nicht berechtigt, das angemietete Abteil – weder ganz noch teilweise – unterzuvermieten. In diesem Fall tritt der Mieter die Ansprüche gegen den Untermieter an den Vermieter ab, der diese Abtretung annimmt.
4. Zugang zum Gebäude und Abteil durch den Mieter
a. Bei An- und Abfahrt zu dem Gebäude hat der Mieter die Straßenverkehrsordnung auf dem Hofgelände zu befolgen. Schrittgeschwindigkeit ist einzuhalten.
b. Das Anfahren zum Haupteingangstor ist nur zum Ein- und Ausladen der einzulagernden Gegenstände gestattet; ansonsten ist das Parken dort nicht gestattet, hierfür stehen gesonderte Kundenparkplätze zur Verfügung.
c. Zugang zum Mietobjekt (Gebäude und Abteil) besteht von Montag bis Sonntag, 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Der Vermieter ist berechtigt, die bei Vertragsschluss geltenden Zugangszeiten zu ändern, wenn die Änderung mindestens mit einer Frist von 1 Woche durch Aushang am Haupteingang vorher angekündigt ist und die Änderung die Nutzung des Abteils nicht wesentlich beeinträchtigt.
d. Mit Abschluss des Mietverhältnisses werden der PIN-Code für den elektronischen Zugang zum Gebäude und der Abteilcode dem Mieter mit der Einzugsmail versendet. Der Mieter hat PIN-Code und Abteilcode sorgsam zu verwahren. Der Verlust des PIN-Codes und des Abteilcodes ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht, wenn dem Mieter durch technische Fehler der Zutritt zum Gebäude verwehrt wird. Der Vermieter haftet insbesondere auch nicht bei Beschädigungen durch Dritte (z.B. Vandalismus).
e. Nur dem Mieter, ihn begleitende Personen sowie die im Mietvertrag ausdrücklich genannten Personen, ist der Zugang zu Gebäude und Abteil gestattet. Der Vermieter ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), Legitimationspapiere zu verlangen und den Zugang zu verweigern, sollte dies nicht erfolgen. Der Mieter kann zum Zutritt bevollmächtigten Personen jederzeit die Zutrittsberechtigung widerrufen, wobei dies per Email gegenüber dem Vermieter angezeigt werden muss. Die Neuvergabe einer PIN in diesem Zusammenhang ist kostenlos.
f. Soweit der Mieter weiteren Personen Zugangsberechtigung erteilen möchte, die nicht im Mietvertrag autorisiert sind, ist er verpflichtet, dies schriftlich unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht mit Namen und Anschrift des Bevollmächtigten vorab mitzuteilen. Ebenso hat der Mieter schriftlich zu benachrichtigen, wenn eine bereits autorisierte Person nicht mehr zugangsberechtigt sein soll. Die Vollmacht ist an service@ingobox.de zu senden oder über das Kundenportal abzuschließen.
g. Der Mieter hat das Abteil bei Verlassen abzuschließen und während seiner Abwesenheit verschlossen zu halten. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ein nicht verschlossenes Abteil zu verschließen.
5. Mängel der Mietsache / Haftung
a. Etwaige Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden
b. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Mieter wegen eines Mangels der Mietsache (anfänglicher Mangel oder vom Vermieter zu vertretender nachträglicher Mangel) oder wegen Verzugs des Vermieters mit der Beseitigung eines Mangels ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung.
c. Die Überwachung, Unterhaltung, Pflege, etc. betreffend die eingelagerten Gegenstände ist alleinige Aufgabe des Mieters.
d. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden, die nach dem Beginn der Nutzung der Mietsache durch ihn selbst, ihn begleitende Personen, autorisierten Personen oder sonstigen Dritten, die mit seinem Einverständnis die Mietsache aufgesucht haben, verursacht worden sind. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen solcher Dritter frei.
6. Betreten des Abteils durch den Vermieter
Der Vermieter oder von ihm beauftragte Personen dürfen das Abteil nach rechtzeitiger Ankündigung zur Prüfung des Zustands und zur Reparatur betreten; Bei Gefahr in Verzug ist der Vermieter ohne Ankündigungspflicht zum Betreten und zu diesem Zweck zur Öffnung des Abteils befugt. Für den Fall der rechtmäßigen Räumung des Abteils hat der Vermieter ebenfalls das Recht die Räume des Mieters zu betreten.
7. Mietzins / Kaution / Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung
Bei diesem Vertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Eine gesonderte Rechnungsstellung im Hinblick auf den vierwöchentlichen Mietzins ist nicht erforderlich und erfolgt nur nach Absprache und auf freiwilliger Basis. Der Versand von Rechnungen erfolgt per Email.
Die erste Gesamtmiete ist im Voraus mit Mietvertragsbeginn via online Zahlung zu entrichten. Die weiteren Gesamtmieten sind pro Abrechnungszeitraum von jeweils monatlich im Voraus, spätestens jeweils am dritten Werktag eines Abrechnungszeitraumes fällig. Für alle Zahlungen, die vereinbarungsgemäß abweichend vom dritten Werktag erfolgen, wird eine zusätzliche Gebühr von € 10,- erhoben.
Der Mieter hat ferner Kosten für Rückbelastungen in Höhe von € 10,- sowie € 10,- Bearbeitungsgebühr und weitere Verzugsschäden zu tragen.
Der Mieter ist verpflichtet, an den Vermieter als Sicherheit für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten (insbesondere Verunreinigungen, Beschädigungen) eine unverzinsliche Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten mit Vertragsunterzeichnung zu leisten. Ist die Kaution zu Mietbeginn nicht bezahlt, ist der Vermieter berechtigt, die Überlassung des Mietobjekts bis zur Bezahlung zu verweigern (Zurückbehaltungsrecht).
a. Der Vermieter kann sich wegen seiner fälligen Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. Der Mieter ist dann verpflichtet, die Kautionssumme auf den vereinbarten Betrag aufzufüllen.
b. Eine Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn seine Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
c. Ist der Mieter Unternehmer, steht ihm wegen Gegenansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht gegen Ansprüche des Vermieters nur zu, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
d. Die Kaution ist nach ordnungsgemäßer Räumung und Übergabe des Lagerabteils an den Mieter innerhalb eines Zeitraums von maximal einem Monat nach Auszug und Räumung auf ein vom Mieter bekannt zu geben dem inländischen Bankkonto zurück zu überweisen. Die Rückerstattung in bar ist ausgeschlossen.
Der Mietzins (Nettokaltmiete) bleibt in den ersten sechs Monaten des Mietvertrages unverändert. Danach behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietzins regelmäßig neu zu bewerten und ggf. zu erhöhen. Im Fall der Erhöhung des Mietzinses steht dem Mieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Um dieses Recht entsprechend ausüben zu können, wird der Vermieter den Mieter rechtzeitig vor Erhöhung des Mietzinses hierüber informieren.
8. Versicherung
Der Vermieter ist kein Lagerist, der Ware in sein Gewahrsam nimmt, sondern Vermieter eines Lagerraumes. Ihm sind Umfang und Art der vom Mieter im Mietobjekt eingelagerten Gegenstände nicht bekannt. Der Mieter hat die Pflicht, eine Mindestversicherungsdeckung für sein Abteil zu gewährleisten. Diese beträgt derzeit € 1000,- pro abgeschlossenem Mietvertrag. Dem Mieter steht es offen, entweder über das Buchungsportal eine höhere Versicherungsdeckung zu wählen oder über einen alternativen Versicherungsträger eine zusätzliche Versicherung für die eingelagerten Waren abzuschließen. Wenn der Mieter über das Buchungsportal eine höhere Versicherungsdeckung auswählt, muss der Mieter einen separaten Versicherungsauftrag bei der ASIGEST Versicherung AG abschließen. Der Vertragsvordruck wird vom Vermieter bereitgestellt und ist nach Unterzeichnung per E-Mail an den Vermieter zu senden. Falls der Mieter extern (d.h. nicht über das Buchungsportal) eine erweiterte Versicherungsdeckung anstrebt, muss er dem Vermieter eine schriftliche Bestätigung über diese Deckung (per E-Mail) zukommen lassen. Dies dient dazu, eine Anpassung des erlaubten Lagerwerts zu bewirken (Lagerwert = Zeitwert aller eingelagerten Waren/Gegenstände). Der Vermieter behält sich das Recht vor, nach Prüfung der Versicherungsbedingungen eine Erhöhung des erlaubten Lagerwerts abzulehnen, beispielsweise wenn keine ausreichende Schadensdeckung vorliegt.
9. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Der Vermieter hat das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher wichtiger Grund ist insbesondere,
● wenn sich der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug befindet,
● wenn der Mieter trotz Abmahnung gegen die vorstehenden Nutzungs- und Zugangsregelungen verstößt.
Die Regelungen des Vermieterpfandrechts sowie die der Sicherungsübereignung bleiben hiervon unberührt. Bleibt bereits die erste Monatsmiete aus, so ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt nicht zur Verfügung zu stellen.
10. Sicherungsübereignung
a. Der Mieter überträgt dem Vermieter sein Eigentum oder etwaige Anwartschaftsrechte an allen Gegenständen, die der Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses in der Mietsache einlagert.
Die sicherungsübereigneten Gegenstände werden nachfolgend auch als das „Sicherungsgut“ bezeichnet. Die Sicherungsübereignung ist aufschiebend bedingt dadurch, dass der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Höhe von mindestens zwei Monatsmieten in Verzug kommt. Die Übergabe des Sicherungsguts an den Vermieter wird dadurch ersetzt, dass der Mieter das Sicherungsgut für den Vermieter unentgeltlich verwahrt. Der Mieter erteilt dem Vermieter bereits jetzt seine Zustimmung zur Verwertung des Sicherungsgutes nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze.
b. Das Sicherungsgut dient dem Vermieter als Sicherheit für alle bestehenden und zukünftigen Forderungen gegenüber dem Mieter aus dem Mietverhältnis. Der Mieter bleibt auch nach der Sicherungsübereignung und auch nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung im Sinne dieser Vorschrift zur Nutzung des Sicherungsgutes berechtigt. Er darf das Sicherungsgut aus der Mietsache entfernen und uneingeschränkt über das Sicherungsgut verfügen.
c. Der Vermieter ist nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung im Sinne von § 6.2 Abs.1 nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze zur Verwertung des Sicherungsgutes berechtigt,
aa. soweit der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Höhe von zwei Monatsmieten in Verzug ist und der Vermieter deshalb nach Maßgabe dieses Mietvertrages zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist
oder
bb. soweit der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache nicht geräumt hat und der Vermieter dem Mieter die Verwertung des Sicherungsgutes unter Setzung einer Frist von einer Woche per Email angedroht hat und diese Frist abgelaufen ist.
d. Im Rahmen der Verwertung des Sicherungsgutes ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache auf Kosten des Mieters zu räumen und das Sicherungsgut in Besitz zu nehmen.
e. Der Vermieter ist berechtigt, das Sicherungsgut nach billigem Ermessen und auf Kosten des Mieters zu verwerten. Unverwertbare und offensichtlich wertlose Gegenstände dürfen entsorgt werden.
f. Der Vermieter darf dem Mieter den Zugang zum Abteil verwehren, wenn der Mieter mit einer Monatsmiete im Rückstand ist. Insbesondere wird er das Sicherungsgut nur insoweit verwerten, als dies zur Befriedigung der gemäß diesem Vertrag besicherten Ansprüche notwendig ist. Ein aus der Verwertung erwachsender Übererlös ist an den Mieter auszukehren.
11. Beendigung
Der Mieter ist verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt zu räumen, zu reinigen und in einem besenreinen Zustand zurückzugeben sowie alle von ihm verursachten Schäden zu beseitigen. Bei verschmutzter Rückgabe eines Abteils wird eine Reinigungspauschale von € 20,- pro angefangenen gemieteten Quadratmeter fällig. Wird Müll im Abteil oder auf dem Gelände zurückgelassen wird eine Entsorgungskostenpauschale von € 300,- pro Kubikmeter zuzüglich Anfahrtsgebühr von € 100,- Euro fällig. Bei größeren Schäden im Abteil behalten wir uns das Recht vor, eine entsprechend höhere Vertragsstrafe zu erheben oder diese mit der Kaution zu verrechnen.
12. Mehrere Mieter
Mehrere Mieter haften gemeinsam für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Falls der Mietvertrag von mehreren Mietern gemeinsam unterzeichnet wurde, erlauben sie sich gegenseitig, im Namen aller Erklärungen des Vermieters entgegenzunehmen. Die Mieter haben jedoch nicht das Recht, alleine im Namen der anderen Mieter Erklärungen abzugeben. Ein schriftlicher Widerruf dieser Erlaubnis wird erst wirksam, nachdem er dem Vermieter per E-Mail mitgeteilt wurde und betrifft nur Erklärungen, die nach dem Zeitpunkt des Zugangs dieses Widerrufs beim Vermieter abgegeben werden.
13. Schriftform
Andere als die in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand; Änderungen der AGB
a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei sich kreuzenden AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit die Regelungen der sich kreuzenden AGB nicht übereinstimmen.
b. Gerichtsstand – bei nicht Verbrauchern ausschließlicher Gerichtsstand – und Erfüllungsort ist das Amtsgericht in Ingolstadt.
c. Sofern durch unvorhersehbare Änderungen, die der Vermieter nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hatte, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird, ist der Vermieter berechtigt, die Vertragsbedingungen zu ändern, wenn die Änderung(en) dem Mieter per Email angezeigt wurde(n) und diesem eine angemessene Reaktionszeit auf die Änderungen eingeräumt wurde und in dieser Anzeige ein Hinweis erfolgt, dass bei Untätigkeit des Mieters die neuen Vertragsbedingungen gelten.
15. Sonstiges
a. Der Mieter ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse per E-Mail mitzuteilen. Die Kosten einer Anschriftenermittlung, die aufgrund unterlassener Anzeige erforderlich ist, trägt der Mieter.
b. Der Mieter ist nicht berechtigt, Rechte aus dem Mietvertrag ohne Zustimmung des Vermieters auf Dritte zu übertragen oder zu verpfänden.
c. Alle Schadenersatzpauschalen können vom Mieter durch den Nachweis eines tatsächlich geringeren entstandenen Schadens reduziert werden.
d. Das vorliegende Vertragsverhältnis kann durch Anzeige gegenüber dem Mieter auf einen vom Vermieter bestimmten neuen Vermieter übertragen werden, soweit der ursprüngliche Vermieter für die Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch haftet.
e. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder des Mietvertrages selbst ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
16. Muster-Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
–
An Firma INGOBOX GmbH, Probststraße 5, 85051 Ingolstadt, service@ingobox.de.
–
Hiermit widerrufe(n) ich/wir ____________________ den von mir/uns ____________________ abgeschlossenen
Vertrag über die Anmietung des Lagerraums ____________________ der Kategorie ____________________.
–
Gebucht am ____________________.
–
Name des/der Verbraucher(s) ____________________
–
Anschrift des/der Verbraucher(s) ____________________
–
Unterschrift des/der Verbraucher(s) ____________________
–
Datum ____________________
85095 Denkendorf
Telefon : + 49 (0) 8 41 / 31 96 13 13
Telefax : + 49 (0) 8 41 / 31 96 13 99
Email: info(at)ingobox.de
Der Verband deutscher Selfstorage Unternehmen e.V. hat zu seine Aufgabe gemacht dem Kunden dauerhaft und überregional ein gleichbleibend, standardisiertes hohes Qualitätsniveau anzubieten, das Sicherheit, Sauberkeit und Trockenheit sowie Bequemlichkeit als seine Grundparameter ansieht.
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